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Unterstützung

für Kinder und Jugendliche und ihre seelisch erkrankten Eltern

Familien, die durch die seelische Erkrankung eines Familienmitglieds belastet sind, können durch unsere Angebote ambulant Hilfe und Unterstützung für alle Familienmitglieder erhalten.

Wir suchen sie dazu im häuslichen Umfeld bzw. in ihren jeweiligen aktuellen Betreuungseinrichtungen auf oder wir arbeiten mit ihnen in unseren Räumen.

Foto: Getstencil

Kernelemente unserer sozialpädagogischen Arbeit:

  • Die Erziehungskompetenz stärken
  • Über die seelische Erkrankung altersgerecht aufklären
  • In Krisensituationen Entlastung finden
  • Bedürfnisse der Familienmitglieder abstimmen
  • Die Kommunikation und das Miteinander verbessern
  • Alltagsprobleme lösen und Strategien der Konfliktbewältigung erarbeiten
  • Einen Notfall- und Krisenplan erstellen
  • Ressourcen aufbauen und stärken
  • Weiterführende Unterstützungsmöglichkeiten und Vernetzung suchen
  • Das Kindeswohl sichern

Ansprechpartnerin

Jenny Rötz

Miteinander ins Gespräch kommen

Unsere Freizeitangebote für die Familien können ihnen helfen, ein unbeschwertes Miteinander sowie die Vernetzung mit anderen betroffenen Familien zu ermöglichen: Sommerfeste, gemeinsame Ausflüge, wenn möglich eine Familienreise.

Ein- bis zweimal jährlich bieten wir zudem den Elternkurs: „Starke Eltern – Starke Kinder“ (nach dem Konzept des Deutschen Kinderschutzbundes) an.

Seelisch erkrankte Eltern, die im Bezirk Tempelhof-Schöneberg wohnen, können von uns darüber hinaus sozialpsychiatrische Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten.

Wir berücksichtigen somit die Ziele der Kinder- und Jugendhilfe und der psychiatrischen Versorgung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.

Die Vermittlung erfolgt über das jeweils zuständige Jugendamt.

Zugangsgrundlagen und -voraussetzungen für Kinder- und Jugendhilfe:

Als Träger der Jugendhilfe bieten wir ambulante Hilfen zur Erziehung für Familien mit einem psychisch erkrankten Elternteil nach § 27 i.V.m. §§ 30, 31 und 35a SGB VIII sowie Begleiteten Umgang nach § 18.3 SGB VIII an. 

Diese Hilfen richten sich an Familien, die in Tempelhof-Schöneberg und angrenzenden Bezirken wohnen. Die Vermittlung erfolgt über das jeweils zuständige Jugendamt.